TRAININGS IN DEN SCHIESSSPORTVEREINEN: AB SOFORT VERBOTEN
Gemäss der neuen Verordnung des Bundesrats sind Trainings in den Schiesssportvereinen ab sofort bis mindestens 19. April verboten. Sämtliche Freizeit- und Sportanlagen sind auf Weisung des Bundesrats vom 16. März, Mitternacht, bis am 19. April zu schliessen. Davon betroffen sind auch sämtliche Schiesssportanlagen. Ebenso dürfen die Schützenstuben (Restaurationsbetriebe) bis am 19. April nicht mehr geöffnet werden.
Das bedeutet, dass sämtliche Wettkämpfe des SSV bis am 19. April ausgesetzt sind. Welche Konsequenzen dies für die einzelnen Wettkämpfe hat, d.h. ob sie abgesagt werden, ob sie verschoben werden, ob der Modus geändert wird etc., wird die Abteilung Breitensport des SSV in den nächsten Tagen analysieren und von Fall zu Fall entscheiden. Der SSV-Vorstand bittet die Schützinnen und Schützen um etwas Geduld. Diese Analyse wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
SCHIESSSPORTANLÄSSE: AB SOFORT VERBOTEN
Was für die Trainings gilt, hat auch Gültigkeit für alle Schiesssportanlässe/Wettkämpfe der Vereine und der Mitgliedverbände: Diese sind bis am 19. April verboten. Sämtliche Anlässe sind unabhängig von der Anzahl Teilnehmer abzusagen.
Die obige Meldung des SSV ist nicht sehr erfreulich, aber es gilt für uns alle sich an die Regeln zu halten! Was weiter gestattet und auch sehr trainingseffizient ist, ist das Trockentraining das allen empfohlen wird!